vielen Dank für Ihre Nachricht über das Kontaktformular des Umweltministeriums und die wichtigen Hinweise zu den Menschen aus der Ukraine, welche zusammen mit ihren Heimtieren fliehen. Mit einem Krieg ist enormes Leid verbunden, auch für Tiere. Wir beobachten das aktuelle Geschehen mit großer Betroffenheit und arbeiten aktiv an der Vernetzung verschiedenster Kontakte für Hilfs-/Unterbringungsmöglichkeiten, damit in dieser schweren Krisensituation Tiere, wenn möglich, nicht von ihren Tierhaltern getrennt werden.
Im Regelfall obliegt die Einfuhr von Heimtieren, die mit ihren Haltern aus einem nicht gelisteten Drittland wie der Ukraine in die EU einreisen wollen, definierten und umfassenden tierseuchenrechtlichen Bedingungen. Aufgrund der derzeit besonderen Situation haben sich die Länder am 28.02.22 auf ein erleichtertes Verfahren bei der Verbringung von Tieren, die flüchtende Personen aus der Ukraine begleiten und in deren Besitz sind, geeinigt.
Die Tiere sind jedoch nach dem Eintreffen in die EU so lange unter amtlicher Überwachung zu halten, bis die oben genannten Tiergesundheitsvoraussetzungen erfüllt sind, d. h. ein stabiler Tollwutimpfschutz bei Hund oder Katze vorliegt. Dies bedeutet, dass im privaten Reiseverkehr mitgebrachte Heimtiere zunächst unter amtlicher Beobachtung gehalten und gegebenenfalls zunächst geimpft, gekennzeichnet und mit entsprechenden Papieren versehen werden müssen. Eine Überprüfung der Wirksamkeit der Impfung kann dann frühestens nach 30 Tagen erfolgen. In dieser Zeit ist die Isolierung der Tiere aufrechtzuerhalten. Neben der Möglichkeit einer Quarantäne im Tierheim ist in diesem speziellen Fall auch eine häusliche Isolierung am vorläufigen Wohnsitz der Tierhalterin/des Tierhalters möglich.
Die für die geflüchteten Menschen zuständigen Behörden sind deshalb gefordert, eingereiste Hunde bei den zuständigen kommunalen Veterinärbehörden zu melden, damit diese eine amtliche Überwachung der Tiere gewährleisten können. Die zuständigen Veterinärämter entscheiden dann auch über eine mögliche tierseuchenrechtliche Eignung der vorhandenen Räumlichkeiten für eine Isolierung der Tiere.
Eine Unterbringung der mitgebrachten Haustiere in den Landesunterkünften ist, neben dem zuvor genannten Grund der Eignung zur Isolierung, aus verschiedenen Gründen nicht möglich: In der Regel sind die Personen in Mehrbettzimmern untergebracht, andere Bewohnerinnen und Bewohner könnten sich vor den Haustieren fürchten, Tierhaarallergien könnten auftreten, Unverträglichkeiten unter den Haustieren könnten auftreten, Hygieneaspekte sind zu bedenken und vieles mehr. Ein solches Risiko ist in den Gemeinschaftsunterkünften nicht vertretbar.
Das Büro der Tierschutzbeauftragten sammelt daher gerade Kontaktdaten von Einzelpersonen, Vereinen und bereits entstandenen Netzwerken, welche ehrenamtlich organisiert Unterbringungs- und Hilfsmöglichkeiten für Menschen mit ihren Heimtieren anbieten. Die Ansprechpartnerinnen und -partner von Vereinen und Organisationen, die hier Hilfsmöglichkeiten anbieten, werden auch dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW zur Verfügung gestellt, damit dieses die Kontaktdaten an die vor Ort zuständigen Behörden weiterleiten kann und es möglichst nicht zu Trennungen von Mensch und mitgeführtem Heimtier kommen muss.