Wie sollen sich praktizierende TierärztInnen verhalten, denen ein Tier aus der Ukraine vorstellig wird?
Praktizierende Tierärzt:innen sollten die Tiere untersuchen und behandeln, insbesondere sollte die Kennzeichnung und Impfung ungeimpfter Hunde, Katzen und Frettchen mit zugelassenem Tollwutimpfstoff (nicht gekennzeichnete Tiere gelten grundsätzlich als ungeimpft) und die Ausstellung eines Heimtierausweises erfolgen. Bei Hunden, Katzen und Frettchen, die zum Zeitpunkt der Einreise bereits geimpft sind, sollte eine Tollwut-Titerbestimmung gemacht werden.
Aufgrund der Annahme, dass Geflüchtete z.T. in andere EU-Länder weiterreisen, wird die Ausstellung eines EU-Heimtierausweis empfohlen. Nach der Impfung wird eine mindestens 21-tägige Beobachtung durch das Veterinäramt als flankierende Maßnahme angesehen. Unter anderem aus diesem Gründen sollen die praktizierenden Tierärzt:innen die Veterinärämter über vorgenommene Impfungen umgehend informieren. Die Tierärztekammer Berlin hat hier eine Mitteilung per E-Mail vorgeschlagen, was sicherlich der machbarste Weg ist, um die Veterinärämter zeitnah zu informieren. Es kann meines Erachtens den Geflüchteten nicht zugemutet werden, dass sie selbst beim Veterinäramt vorstellig werden.
Auszug aus dem sich im Anhang befindlichen Dokument Veterinärfachliche Maßnahmen Heimtiere:
Die praktizierenden Tierärzte und Tierärztinnen werden gebeten, Tierbesitzer an das für den Haltungsort zuständige Bezirksamt, Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht zu verweisen. Kennzeichnung und Impfung von Tieren sowie Blutentnahmen für Titerbestimmungen können grundsätzlich erfolgen, wenn die zuständige Veterinärbehörde darüber unverzüglich in Kenntnis gesetzt wird. Nähere Auskünfte erteilt die zuständige Veterinär- und Lebensmittelaufsicht. https://www.berlin.de/sen/verbraucherschutz/service/veterinaer-und-lebensmittelaufsichtsaemter/